Mittwoch, 22.02.2012 19:56 Uhr

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Wo die Freiheit bedroht ist, ist die Sprache bedroht und umgekehrt.
(Heinrich Böll, deutscher Schriftsteller)


 
Breite politische Unterstützung für Geldspielvorlage

Geldspiele sollen dem Gemeinwohl dienen


In der Herbstsession 2011 haben die eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke klar gutgeheissen. Dieser Bundesbeschluss kommt am 11. März 2012 zur Abstimmung.


Überzeugt von den Vorteilen und der Wichtigkeit der Annahme dieses Bundesbeschlusses für die Gesamtheit der Bevölkerung, haben verschiedene Persönlichkeiten aus der Politik entschieden, ein Unterstützungskomitee für den Bundesbeschluss zu gründen. Das Komitee «JA zur Gemeinnützigkeit – JA zur Geldspielvorlage» setzt sich aus zahlreichen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zusammen. Laurent Favre (FDP), Kurt Fluri (FDP), Jean-René Fournier (CVP), Andrea Geissbühler (SVP), Bernhard Guhl (BDP), Susanne Leutenegger Oberholzer (SP), Thomas Maier (GLP), Paul Niederberger (CVP), Géraldine Savary (SP), Jürg Stahl (SVP) und Alec von Graffenried (Grüne) bilden das Co-Präsidium.

Das Komitee wurde im Dezember nach dem Rückzug der Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» ins Leben gerufen. Es betont, dass die Vorlage wichtig und vor allem auch zusammen mit den Lotteriegesellschaften und den Spielbanken erarbeitet worden ist. Zahlreiche Argumente sprechen für den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke, der einen neuen Artikel 106 in der Bundesverfassung vorsieht:

Der Bundesbeschluss garantiert, dass der Reingewinn aus den Lotterien und Wetten weiterhin von den Kantonen ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport verwendet wird. Er garantiert zudem, dass die Abgaben der Spielbanken wie bisher in die AHV fliessen.

Mit der neuen Lotteriedefinition wird im Weiteren eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund (Spielbanken) und Kantonen (Lotterien und Sportwetten) verankert. Diese neue Definition erlaubt den Lotteriegesellschaften und Spielbanken eine Anpassung an veränderte und neue Marktbedürfnisse.

Schliesslich verlangen die neuen Bestimmungen von Bund und Kantonen, dass sie gemeinsam den mit dem Geldspiel verbundenen Gefahren (Spielsucht, Geldwäscherei und Kriminalität) Rechnung tragen müssen. Besonders hervorgehoben wird die Bekämpfung der Spielsucht. Eine entsprechende Verpflichtung fehlt im bisherigen Verfassungstext. Gestützt auf diese Argumente, empfiehlt das Komitee «JA zur Gemeinnützigkeit – JA zur Geldspielvorlage» ein JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Ständerätin Géraldine Savary, Co-Präsidentin des Komitees: «Die Zustimmung zum Bundesbeschluss erlaubt es uns, das bewährte System der gemeinnützigen Lotterien beizubehalten. Ohne dieses wären unzählige kulturelle Projekte und die Unterstützung von Hilfsbedürftigen nicht mehr möglich.» Nationalrat Jürg Stahl, ebenfalls Co-Präsident, fügt an: «Wir sind in der Schweiz zu Recht stolz auf die grosse Vielfalt im Breitensport. Ohne die Unterstützung durch Lotteriegelder stünden unzählige Vereine vor grossen existentiellen Schwierigkeiten. »

Die Gewinne der beiden Schweizer Lotteriegesellschaften, Swisslos und Loterie Romande, fliessen in gemeinnützige Zwecke. Jedes Jahr werden über 540 Millionen Schweizerfranken verteilt an mehr als 16‘000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport.
 


ruw.




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2 Kommentare zum Artikel:

27.01.2012 17:42

Bert:

Frage an Widmer-Schlumpf in Schlumpfhausen/Switzerland:

Fallen auch Spekualtionsgewinne aus Geldspielen eines ehemaligen SNB-Direktors/Rockstar unter die neue Regelung zugunsten des Gemeinwohls?

Dann hätte ich gerne meinen Anteil an der nächsten Steuerrechnung abgezogen!

27.01.2012 17:32

Morgenstern:

Was geschieht dann wohl mit den Geldspielgewinnen des Rockstars der Eurokrise?
Der hat ja offenbar Milliionen Auslanddevisen über seine Konten verschoben (Ankauf/Verkauf).

Werden die auch ans Gemeinwohl entrichtet?
Seine Abgangsentschädigung sollte der ehemalige Hedge-Fund-Abzocker ebenso darangeben! Der Kerl schwimmt ja eh im Geld. Die Pfeife war ja der bestbezahlte(!) Notenbankchef der Welt. That's Swissness.

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