Donnerstag, 17.05.2012 17:43 Uhr

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Zitat des Tages

• Die muslimische Invasion Europas brächte nicht nur Nachteile; Feminismus, Gender-Studies und Regietheater würden immerhin verschwinden.
(Michael Klonowsky, Schriftsteller und Journalist )


 
EU nutzt Schuldenkrise zur Machtvergrösserung

Letztes Aufbäumen der Demokratie in Deutschland


In Deutschland kämpft eine Gruppe Aufrechter um den Erhalt des schäbigen Rests von Demokratie und staatlicher Souveränität. Denn die Brüsseler Technokratie nützt die Finanz- und Schuldenkrise geschickt zum Ausbau der eigenen Macht. Dabei zeigt sich: Wenn der Politik der Schutz der Bürgerrechte ein Anliegen ist, braucht es kein Verfassungsgericht. Und wenn die Politik die Bürgerrechte aushebeln will, lassen sie sich dabei von einem Verfassungsgericht nicht aufhalten.


Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde, wurde die Europäische Union gegründet, die die bis dahin existierenden Europäischen Gemeinschaften überwölben sollte. Dieser Schritt ging mit der Abtretung bestimmter nationaler Souveränitätsrechte an die europäische Ebene einher. Dies betraf insbesondere die Währungspolitik, da im Vertrag von Maastricht die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen wurde, die später zur Einführung des Euro führte.


Gegen das Ratifikationsgesetz und die damit verbundene Verfassungsänderung wurden mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese beriefen sich unter anderem darauf, dass durch die Übertragung von Souveränitätsrechten an die supranationale EU der deutsche Bundestag entmachtet und damit das Demokratieprinzip unterhöhlt werde. Ausserdem würden durch die Verlagerung bestimmter Kompetenzen die deutschen Grundrechte verletzt, da über grundrechtsrelevante Themen nun auf europäischer, nicht auf deutscher Ebene entschieden werde. Die Änderung von Art. 23 GG, die den EU-Vertrag legitimiere, sei daher selbst grundgesetzwidrig, da sie gegen wesentliche, nicht abänderbare Verfassungsprinzipien verstosse.

 

Verfassungsgericht setzte klare Schranken

Zwar wies das politisch zusammengesetzte Verfassungsgericht die Klage ab, doch insbesondere im Zusammenhang mit dem drohenden Souveränitäts- und Demokratieverlust setzte es wesentliche Leitplanken: Das Gericht stellte fest, dass die Teilnahme an einer supranationalen Union nicht grundsätzlich gegen das Demokratieprinzip verstosse, so lange innerhalb der Union selbst demokratische Prinzipien gewahrt blieben. In dem entscheidenden Satz des Urteils führte das Bundesverfassungsgericht dabei den Begriff Staatenverbund ein, um die besondere Gestalt der Europäischen Union zu kennzeichnen, die einerseits hoheitliche Rechte besitzt und darum kein reiner Staatenbund ist, sich andererseits aber nicht auf ein einheitlich verfasstes Staatsvolk stützt und darum auch nicht als Bundesstaat gelten kann:

„Das Demokratieprinzip hindert mithin die Bundesrepublik Deutschland nicht an einer Mitgliedschaft in einer - supranational organisierten - zwischenstaatlichen Gemeinschaft. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist aber, dass eine vom Volk ausgehende Legitimation und Einflussnahme auch innerhalb eines Staatenverbundes gesichert ist.“

Und weiter:

„Entscheidend ist somit sowohl aus vertraglicher wie aus verfassungsrechtlicher Sicht, dass die demokratischen Grundlagen der Union schritthaltend mit der Integration ausgebaut werden und auch im Fortgang der Integration in den Mitgliedstaaten eine lebendige Demokratie erhalten bleibt.“ (BVerfGE 89, 155)


 

Die Politiker machen, was sie wollen

Die aktuelle Politik in den EU-Mitgliedstaaten und insbesondere in Deutschland misst diesen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Bedeutung bei. Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms setzte sich die Bundesregierung ohne Zögern über klare Vorgaben des Bundestags hinweg, und mit der geplanten Erweiterung soll die Entmachtung des Parlaments sogar offiziell besiegelt werden. Bundesfinanzminister Schäuble, einer der Hauptverantwortlichen für die gegenwärtige Misere, warnt sogar ganz offen vor „zu viel Mitbestimmung des Bundestags“. Die Regierenden wollen Ermächtigung – vergessen ist, wohin das das letzte Mal geführt hat.

Vergessen? Nicht ganz: Obwohl vermutlich zu spät, formiert sich langsam Widerstand gegen das absolutistische Gehabe der europäischen Funktionärsclique. Immer mehr Abgeordnete kündigen an, gegen die Regierungsvorlage stimmen zu wollen, und es laufen Petitionen dagegen.


 

 

Gut versteckt, im "Nachtmagazin" der ARD vom 31. August, sprach Euro-Kläger Wilhelm Hankel über den Euro und die deutsche Politik: "Der Massanzug Euro wird aus den Nähten platzen!"

 

 


zac.




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6 Kommentare zum Artikel:

05.09.2011 13:42

Knit Knatterton:

Die EU ist ein höllisches Projekt.

05.09.2011 10:07

Nico:

@Klaus Müller
Voll erfasst. Meine 100% Zustimmung

03.09.2011 23:27

klaus Müller:

Westliche Demokratie ist Auslaufmodell

Eine Demokratie ohne Basis kann nicht funktionieren. Basis heisst eigenverantwortliches Leben - Staat nur im Notfall.
Die heutigen Erwartungen sind umgekehrt: Der Staat soll das persönliche Glück garantieren.

Der ESM-Vertrag wischt den Rest von Schein-Demokratie vom Tisch. Eine Elite (wie in China) soll Europa regieren in der Hoffnung, so den Anschluss nicht ganz zu verlieren.

Die Mehrheit der Bürger hat längst gewählt - auch in CH: Viel Geld, viel Konsum, keine Kinder, keine Verantwortung, keine Demokratie.

02.09.2011 17:09

Vreni Müller:

@Jürg Wehrlin: Und das schlimmste ist, EWS wird nochmals 4 Jahre gegen das Volk politisieren! FDP, CVP, SP und Grüne werden sie wiederwählen, leider!

02.09.2011 16:13

Jürg Wehrlin:

Und bei uns? EWS macht ebenfalls, was sie will und sogar die SVP schaut tatenlos zu.

02.09.2011 15:54

Vreni Müller:

Danke SVP, danke Herr Blocher, dass wir nicht in diesem Schlamassel sitzen ! Vielleicht merken es auch die Rot/Grünen, dass niemand bei diesem Verein mitmachen will. .... leider hat es in diesen Parteien immer noch Menschen (Wermuth, Markwalder, Leuenberger usw.) die davon träumen.
Also wählt bitte keine Träumer !

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