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Zitat des Tages
(Michael Klonowsky, Schriftsteller und Journalist )
Sofortige Korrekturen im Asylwesen sind unausweichlich
Die Asylsituation ist im Kanton Tessin besonders gravierend, sagt Lega-Nationalrätin Roberta Pantani. Das Tessin sei geographisch so eng an Italien angelegt, dass die massive Einwanderung aus Nordafrika jetzt unsere südlichsten Landesgrenzen massiv betreffe.
Wir haben ein spezielles Probleme mit Personen, die sagen, sie kämen aus Nordafrika, aber sich offensichtlich schon lange in Italien aufgehalten haben und somit unter das Dublin-Abkommen fallen sollten. Trotzdem dürfen diese in der Schweiz noch einen Asylgesuch einreichen. Das Bundeszentrum in Chiasso ist seit langem voll (134 Plätze). Daher musste man in der letzten Zeit noch Zivilschutzräume öffnen, um mehrere Plätze zur Verfügung zu haben. Ein grosses Problem im Asylverfahren ist, dass Leute, die aus einem Dublin-Staat ankommen, nach einem Nichteintretensentscheid, wieder an ein Empfangszentrum kommen und ein neues Asylgesuch einreichen können. Oft kommen diese Personen an die Grenze ohne Identitätspapiere, so ist es schwierig sie zu erkennen oder zu bestimmen aus welchem Land sie kommen und welchen Namen sie haben.
Diese Leute, die oft schon Mehrfachgesuche deponiert haben, verüben immer öfters kleine Diebstähle in Läden und fallen durch renitentes Verhalten gegenüber der Bevölkerung und öffentlichen Anlagen auf. Leider haben heute Bund und Kantone keine Kompetenz, diese Leute zu bestrafen.
Dabei ist es wichtig in Erinnerung zu rufen, dass diese Leute kein Anspruch auf Asyl in unserem Land haben: einerseits sollten sie gemäss dem Schengen-Dublin-Abkommen sofort nach Italien zurückkehren, andererseits werden sie auch in ihrer Heimat keinesfalls verfolgt, sondern sind nur auf der Suche nach Geld und Abenteuer. Dabei ist es unverständlich, warum die Schweiz noch kein Rückübernahmeabkommen mit der provisorischen Regierung von Tunesien unterschrieben hat, um einen raschen Vollzug der Wegweisungen zu ermöglichen. Italien hat kürzlich auf einen einzigen Schlag 50 Tunesier nach Hause geschickt.
Doch auch auf gesetzlicher Ebene müssen die Wegweisungen erleichtert werden. Darum beantragen wir die Lockerung der „Unzumutbarkeit" für den Vollzug und eine verbindlichere Formulierung für die Weg- und Ausweisung in einen „safe country".
Zusätzlich muss den Kantonen für Leute, die sie sich renitent verhalten, vom Bund eine Struktur zur Verfügung zugestellt werden, mit welcher sie diese Personen von der Bevölkerung isolieren können, bis sie die Schweiz definitiv verlassen. Um dies gesetzlich zu verankert, werden wir einen Antrag für die geschlossene Unterbringung von deliktischen, renitenten und dissozialen Personen einreichen. Im Tessin wird zurzeit ein Pilotprojekt hierzu geprüft.
Nach Mailand via Zürich
Nach meiner Erfahrung als Vizestadtpräsidentin von Chiasso, in dem es ein Empfangszentrum gibt, tendieren heute die Möglichkeiten, Asylbewerber nach Italien wegzuweisen, praktisch gegen Null. Die Anzahl der Ankünfte von Leuten aus einem Dublin-Staat nach Chiasso liegt heute bei etwa 600-800 pro Monat. Italien lässt aber nur eine Rückweisung von 4-5 Leuten pro Tag zu. 30 Prozent davon kommen direkt wieder zurück in die Schweiz. Vor einigen Tagen wurde vom BFM mitgeteilt, dass Flüchtlinge aus dem Kanton Tessin nach Zürich Flughafen gebracht werden sollten, um von Zürich nach Mailand zu fliegen. (Bis jetzt wurden sie mit einem direkten Flug von Lugano nach Rom geführt). Diese Aktion ist zweifach stupid: Die Leute müssen rund 250 km nach Zürich gebracht werden um danach ins 30 km südlich von Chiasso gelegene Mailand geflogen zu werden! Gleichzeitig ist es für die so nach Mailand Überstellten ein Klacks, um wieder ins 30km entfernte Chiasso zu reisen.
Dies beweist einmal mehr, dass es im BFM am Wissen über die Tricks der Asylindustrie, unseres südlichen Nachbarstaates und insbesondere der geographischen Lage des Tessins mangelt.
Aus diesen Gründen unterstütze ich die Anträge der SVP/Lega-Bundeshausfraktion zur Verbesserung der Asylgesetzes.
2 Kommentare zum Artikel:
Georg Stamm:
B. Kerzenmacher hat recht. Im Verlauf des rund 4 Jahre dauernden Verfahrens werden Einsprachemöglichkeiten noch und noch offeriert. Jede beansprucht Wochen, Monate oder Jahre, letzteres im Fall des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses ist der schlimmste Bremsklotz; es nimmt sich bis zu 1 Jahr Zeit für einen Entscheid. Dem BVGer müssen deshalb dringendst die Daumenschrauben angelegt werden und dessen Asyl-Aktivität muss massiv beschleunigt werden. Wenn es das nicht schafft, muss der Präsident gehen, da unfähig. Wir können uns dessen Luxusrechtsprechung mit Dienst nach Reglement nicht mehr leisten.
Metzler und EWS haben in 7 Jahren diesbezüglich nichts erreicht. Blocher sandte die richtigen Signale aus, die von der Schlepper- und Asylantenszene wohl verstanden wurden weshalb die Asylantenzahlen massiv zurückgingen. Sommaruga darf noch etwas Zeit zugestanden werden; in etwa 1 Jahr hingegen muss sie Ergebnisse vorweisen können.
B.KERZENMACHER:
Kaum anzunehmen, dass sich so schnell etwas ändert im Asylunwesen in der CH, Druck der SVP hin oder her. Nach wie vor wird im Asylwesen in der CH über 1 Milliarde Franken jährlich eingesetzt von der zu viele schon zu lange massiv profitieren.
Dieses System auszutrocknen dürfte sehr schwierig werden, da es zu vielen Profiteuren des Asylunwesens direkt ans Eingemachte ginge!
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