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Zitat des Tages
(Michael Klonowsky, Schriftsteller und Journalist )
Vor den Gerichtshöfen der Moral
Bundespräsident Christian Wulff ist unter Druck geraten. Das Urteil über ihn scheint festzustehen, bevor überhaupt geklärt ist, gegen welches Gesetz er verstossen haben soll. Doch sein Vergehen ist moralischer Natur - und damit gelten die Regeln der Tugendjustiz. - Jan Fleischhauer rechnet mit der medialen Moraljustiz ab.
Ja, Christian Wulff hat einen schrecklichen Fehler begangen. Er hat sich von einem langjährigen Freund Geld geliehen und das anschliessend als seine Privatsache betrachtet. Das reicht in der Politik, um vor dem Moral-Standgericht zu landen. Die Schnellgerichtsbarkeit ist in Deutschland seit längerem aus der Mode, ausser bei Tugendvergehen. Da liegen Anklage und Urteilsfindung in einer Hand, was das Verfahren ungemein beschleunigt.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel.
2 Kommentare zum Artikel:
brunomax:
erklaer mir mal jemand, warum sich ein politiker kein geld von einem guten freund leihen darf ?? staatsregierungen bestehen natuerlich nicht aus politikern, darum koennen sie sich ungehemmt milliarden kredite leihen , jedoch nicht bei freunden , weil da die freundschaft aufhoert !! sie kennen nur einen freund, der freundliche steuerzahler !! heuchlerisch und verlogen bis zum geht nicht mehr das ganze !!!
Peter Bizzini:
Keine Vorverurteilungen, da mag Fleischhauer recht haben. Aber: Die Eigeninteressen der Politiker können sich nur deshalb weitgehend unkontrolliert entfalten, weil das Volk entmachtet ist. Der Allmacht der politischen Klasse entspricht die Ohnmacht der Bürger.
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